Nr. 08 Ratgeber · Kapitalanlage

Wann eine vermietete Immobilie eine tragfähige Kapitalanlage ist.

Datum
17. Mai 2026
Lesezeit
7 Min. Lesezeit
Autor
Luca Kerstner
Ressort
Inhaber & Ansprechpartner

Gestiegene Finanzierungskosten haben alte Renditeannahmen entwertet. Wann eine vermietete Immobilie heute trägt, hängt von Lage, Substanz und einer ehrlichen Rechnung ab, nicht von der Bruttorendite allein.

Was eine Kapitalanlage von einer Eigennutzungsimmobilie unterscheidet

Das Zinsniveau der Jahre 2022 und 2023 hat viele Annahmen über Immobilien als Kapitalanlage erschüttert. Finanzierungskosten stiegen, Kaufpreise gaben nach, und Renditerechnungen, die jahrelang aufgingen, stimmten plötzlich nicht mehr. Wer heute mit nüchternem Kalkül einsteigt, findet dadurch neue Möglichkeiten, sofern Lage, Substanz und Finanzierung wirklich zusammenpassen.

Wer zur Eigennutzung kauft, trifft eine Lebensentscheidung; wer als Anleger kauft, eine wirtschaftliche. Beide Denkweisen gleichzeitig anzuwenden führt zu schlechten Ergebnissen. Bei der Anlage zählen vier Fragen: Wie hoch sind die Mieteinnahmen im Verhältnis zum Kaufpreis? Wie entwickelt sich der Standort langfristig? Wie realistisch sind Instandhaltungskosten und Leerstandsrisiko? Und welche steuerliche Wirkung hat das Objekt im eigenen Portfolio? Die emotionale Bindung an das Objekt ist hier nachrangig. Was zählt, ist die Vermietbarkeit an die richtige Zielgruppe zu einem tragfähigen Mietpreis. Ein gepflegter, gut geschnittener Grundriss in gefragter Lage vermietet sich zuverlässiger als eine repräsentative Ausstattung, die am Vermietungsmarkt keinen Aufpreis bringt.

Lage aus Anlegerperspektive: Mikro- und Makrolage getrennt bewerten

Die Lage entscheidet bei Kapitalanlagen doppelt: Sie bestimmt die Vermietbarkeit heute und die Wertentwicklung der nächsten zehn bis zwanzig Jahre. Die Makrolage beschreibt die wirtschaftliche und demografische Entwicklung der Region. Für die Rhein-Main-Region sprechen strukturelle Faktoren: Frankfurt als Finanzplatz, Wiesbaden als Landeshauptstadt, Mainz als wachsende Universitätsstadt mit diversifizierter Wirtschaftsbasis. Märkte mit stagnierender Bevölkerung, schwindender Arbeitgeberstruktur und hohem Leerstand bieten langfristig ein anderes Risikoprofil, auch wenn der Kaufpreis dort niedrig und die rechnerische Anfangsrendite attraktiv erscheint.

Die Mikrolage entscheidet über die konkrete Vermietbarkeit: die Anbindung an Nahversorgung und öffentlichen Nahverkehr, die Sozialstruktur der Nachbarschaft, die Lärmbelastung, die Entwicklungsperspektive des Straßenzugs. In Mainz können sich zwei vergleichbare Objekte im Abstand von drei Querstraßen in ihrer Vermietungsqualität erheblich unterscheiden. Wer sich nur auf Stadtteilbezeichnungen verlässt, misst zu grob. Die Mietrendite einer gesuchten Mikrolage liegt oft niedriger als die einer weniger gefragten Lage; dafür sind das Leerstandsrisiko geringer, die Mieterzielgruppe breiter und die Anschlussvermietung unkomplizierter.

Die Kennzahlen: Rendite und Mietpotenzial richtig einordnen

Für die schnelle Einordnung eines Anlageobjekts sind zwei Kennzahlen zentral. Der Mietpreismultiplikator setzt Kaufpreis und Jahresnettokaltmiete ins Verhältnis:

Kaufpreis ÷ Jahresnettokaltmiete = Multiplikator

Ein Multiplikator von 25 bedeutet, dass rechnerisch 25 Jahresmieten für das Objekt gezahlt werden. In sehr gefragten Lagen der Rhein-Main-Region lagen die Multiplikatoren auf dem Höhepunkt des Marktes auf historisch hohem Niveau; mit den Preiskorrekturen der Folgejahre haben sie sich in vielen Lagen wieder in einen Bereich bewegt, in dem eine sinnvolle Rendite darstellbar ist. Der Multiplikator allein sagt jedoch nichts über die tatsächliche Rentabilität.

Die Bruttorendite setzt die Jahresnettokaltmiete ins Verhältnis zum Kaufpreis. Aussagekräftig ist aber erst die Nettorendite, die alle Kosten einbezieht, welche die Eigentümerseite trägt: Hausverwaltung, Instandhaltungsrücklage, nicht umlagefähige Betriebskosten und das Mietausfallwagnis. Hier hilft die Unterscheidung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten. Viele Betriebskosten, etwa Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser oder Gebäudeversicherung, lassen sich auf die Mietseite umlegen, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart ist; bei Leerstand bleiben sie jedoch an der Eigentümerseite hängen. Die Verwaltung, die Instandhaltungsrücklage und das Mietausfallwagnis trägt dagegen immer die Eigentümerseite. Wer nur mit der Bruttorendite rechnet, überschätzt die laufenden Erträge systematisch.

Eng mit der Rendite verbunden ist die Frage, wie viel sich an der Miete realistisch bewegen lässt. Die Miete darf bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden, nicht darüber hinaus, und nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Innerhalb von drei Jahren ist eine Erhöhung um höchstens 20 Prozent zulässig, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15 Prozent. Eine Erhöhung muss begründet sein, etwa über den örtlichen Mietspiegel, sie bedarf der Zustimmung der Mietseite, und sie ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung möglich.[1] Wer seine Kalkulation auf eine schnelle, kräftige Mietanhebung stützt, rechnet zu optimistisch.

Welche Objekttypen für Anleger geeignet sind

Die vermietete Eigentumswohnung ist der klassische Einstieg: überschaubare Investitionssumme, meist gut darstellbare Finanzierung. Wichtig ist, nicht nur die Wohnung zu prüfen, sondern die Gemeinschaft dahinter. Die Teilungserklärung, die auf dem Wohnungseigentumsgesetz beruht und aus Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Gemeinschaftsordnung besteht, regelt Rechte, Pflichten und Kostenverteilung. Die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zeigen, welche Sanierungen beschlossen, aber noch nicht umgesetzt sind. Eine niedrige Instandhaltungsrücklage in einem Haus mit veralteter Haustechnik kann kurzfristig zu Sonderumlagen führen, die direkt die Rendite belasten.

Ein Mehrfamilienhaus streut das Leerstandsrisiko über mehrere Einheiten und nutzt Verwaltungseffizienz, verlangt aber deutlich höheren Prüfaufwand: mehrere Mietverträge, technische Anlagen im Gemeinschaftseigentum, möglicher Sanierungsstau. Ein vermietetes Einfamilienhaus ist strukturell weniger renditeeffizient, weil größere Reparaturen an Dach, Heizung oder Fassade nicht auf mehrere Parteien verteilt werden; als Anlage trägt es vor allem, wenn Lage und Zielgruppe sehr stark sind oder eine spätere Eigennutzung geplant ist. Sanierungsbedürftige Objekte in guten Lagen können nach einer Modernisierung an Wert gewinnen, vorausgesetzt, die Investitionskosten wurden realistisch kalkuliert. Wer die Sanierungskosten zu niedrig ansetzt, vernichtet den kalkulierten Mehrwert vollständig.

Steuer: Abschreibung und Werbungskosten

Vermietete Immobilien bieten steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bei Eigennutzung nicht bestehen. Das wichtigste Instrument ist die AfA, kurz für Absetzung für Abnutzung. Sie erlaubt es, den Gebäudewert über die Jahre steuerlich abzuschreiben und mindert so jedes Jahr die steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Wichtig zu wissen: Die AfA gilt nur für vermietete Objekte, nicht für die Eigennutzung, und sie bemisst sich allein am Gebäudewert, nicht am Grundstücksanteil. Wie hoch sie ausfällt, hängt von Baujahr und Nutzung ab:

  • Neubauten zur Vermietung: drei Prozent linear pro Jahr. Alternativ fünf Prozent degressiv vom jeweiligen Restwert, wenn der Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029 liegt.
  • Bestandsgebäude ab Baujahr 1925: zwei Prozent linear pro Jahr.
  • Gebäude mit Baujahr vor 1925: 2,5 Prozent linear pro Jahr.
  • Gewerbeimmobilien: in der Regel drei Prozent pro Jahr.

Linear bedeutet einen gleichbleibenden Betrag pro Jahr, degressiv einen in den ersten Jahren höheren Betrag, der vom jeweiligen Restwert berechnet wird; von der degressiven AfA lässt sich später zur linearen wechseln.[2] Über die Laufzeit summiert sich der Effekt zu einer spürbaren steuerlichen Entlastung. Daneben sind alle Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung als Werbungskosten absetzbar: Verwaltung, Instandhaltung, Grundsteuer, Finanzierungszinsen und Beratungskosten.[3] Wer diese Positionen vollständig und belegt erfasst, versteuert nur die tatsächlich verbleibenden Nettoeinnahmen.

Die Exit-Strategie: was beim Verkauf zählt

Der Verkauf gehört in die Anlageplanung, nicht ans Ende. Steuerlich entscheidet die Spekulationsfrist: Wer eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn veräußert, versteuert den Gewinn zum persönlichen Einkommensteuersatz; die Frist beginnt mit dem notariellen Kaufvertrag.[4] Wer jahrelang abgeschrieben hat, senkt damit den Buchwert und erhöht so bei einem Verkauf innerhalb der Frist den steuerpflichtigen Gewinn. Das ist kein Argument gegen die AfA, aber eines dafür, den Verkaufszeitpunkt früh mitzuplanen.

Hinzu kommt eine Eigenheit des Anlagemarktes. Eine bestehende Vermietung begrenzt beim Verkauf den Käuferkreis, weil Eigennutzer als Käufer meist ausscheiden, solange das Mietverhältnis besteht; das wirkt sich erfahrungsgemäß preissenkend aus. Für den Verkauf an andere Anleger ist ein zuverlässiger Mieter mit langem Mietverhältnis dagegen ein Vorteil, weil er eine stabile Einnahmebasis signalisiert. Die zentrale Frage lautet daher von Beginn an: Für welche Käufergruppe ist das Objekt in zehn oder fünfzehn Jahren positioniert?

Was Anleger im Rhein-Main-Markt realistisch erwarten können

Der Rhein-Main-Markt hat sich nach der Korrektur der Jahre 2022 bis 2024 in vielen Segmenten stabilisiert. Die strukturellen Faktoren, Bevölkerungswachstum, anhaltende Wohnraumnachfrage und diversifizierte Wirtschaftsbasis, sprechen für eine solide langfristige Perspektive. Gleichzeitig liegt das Zinsniveau dauerhaft über dem Tiefpunkt der 2010er-Jahre, was Finanzierungen teurer macht und die kalkulierbare Anfangsrendite drückt.

Wer heute mit konservativen Annahmen, einem soliden Eigenkapitalanteil von mindestens 20 Prozent und einer gründlichen Substanzprüfung einsteigt, findet in der Region Lagen und Segmente vor, die wieder realistische Nettorenditen erlauben. Wer dagegen auf Wertsteigerung allein setzt und die laufenden Bewirtschaftungskosten unterschätzt, gerät schnell unter Druck. Die tragfähige Kapitalanlage ist nicht die mit der höchsten Bruttorendite auf dem Papier, sondern die, deren Rechnung auch dann noch aufgeht, wenn ein Mietausfall oder eine teurere Anschlussfinanzierung dazwischenkommt.

Quellen · Anmerkungen
  1. [1] § 558 BGB: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; Kappungsgrenze 20 Prozent in drei Jahren, 15 Prozent in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt; Begründung etwa über den Mietspiegel, frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung.
  2. [2] § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) zur Gebäude-AfA; lineare Sätze nach Baujahr (drei Prozent für neue Wohngebäude ab 2023, zwei Prozent ab Baujahr 1925, 2,5 Prozent davor, in der Regel drei Prozent bei Gewerbeimmobilien); degressive AfA von fünf Prozent auf den Restwert für Wohngebäude mit Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029 nach dem Wachstumschancengesetz.
  3. [3] § 9 EStG: Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
  4. [4] § 23 EStG: Veräußerungsgewinn steuerpflichtig bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung; Frist beginnt mit dem notariellen Kaufvertrag.
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